Im Leitfaden: 1.2.2 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
In der Stadt Münster werden im Rahmen eines Rundschreibens des Amtes für Finanzen und Bürgerbeteiligungen verwaltungsweite Vorgabe zu der Erstellung des Haushaltsplanes veröffentlicht. Zur Kontrolle der Eingaben in fachtechnischer und haushaltsrechtlicher Hinsicht und zur termingerechten Eingabe der Haushaltsdaten erfolgt die Kostenplanung mit der IMSware-Datenbank der Stadt Münster. Die Daten aus IMSware bilden die Grundlage für die Durchführung der Etatberatungen. Diese erfolgen amtsintern mit den jeweiligen Dezernenten. Neben den aus der Datenbank stammenden Daten und den Vorgaben des Amtes für Finanzen und Beteiligungen sind zusätzlich weitere Rahmenbedingungen wie zum Beispiel Baubeschlüsse, Genehmigungen und Erschließungsverträge zu berücksichtigen. Im Nachgang werden die Ergebnisse der Etatberatungen aufbereitet und gegebenenfalls mit Investitionsmaßnahmen und neuen Maßnahmen ergänzt. Diese zusammenfassenden Ergebnisse werden zunächst in der Sitzung des Verwaltungsvorstandes und dann dem Rat präsentiert. Veränderungswünsche aus der Verwaltung oder der Politik werden mittels Veränderungsblätter an das Amt für Finanzen und Beteiligungen zu weiteren Veranlassung gegeben. Sind alle Veränderungswünsche geprüft und ggf. eingearbeitet worden, erfolgt die Verabschiedung des Haushaltsplanes im Rat. Die Bezirksregierung wird im Anschluss über den Haushaltsplan unterrichtet. Zuletzt erfolgt die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Münster sowie das offizielle Inkrafttreten nach der Veröffentlichung im Amtsblatt. Zuletzt wird das Budget in IMSware für alle Mitarbeitenden der Stadt Münster bereitgestellt.