Ergänzung zum Leitfaden: 2.1.2.2 Vorgehensweise
Dies ist eine Kategorie von Typenvertretern.
Die Gründung eines Brückenbauwerks ist eine weitere Bauteilgruppe, die mit in die hier abgeschätzte Gesamtmasse einer Brücke einfließt. Für jedes Brückenbauwerk können eine oder mehrere Gründungen gemäß ASB-ING 2013, Abschnitt 20 (S. 43/44) hinterlegt sein. Der einzige Baustoff, der in der Gründung erfasst wird, ist der Stahlbeton. Insgesamt sind für die Gründungen die Ungenauigkeiten im Vergleich zu den Massenabschätzungen beim Überbau größer. Über das Attribut Art der Gründung können direkt die Typenvertreter gebildet werden. Folgende vier Arten kommen in Münster vor:
- Brunnengründung
- Flachgründung
- Pfahlgründung
- Spundwandgründung
Da realistisch betrachtet für eine Weiterverwendung nur die Gründungskörper einer Flachgründung oder der meist nicht so tief geführten Brunnengründung in Frage kommen, werden Pfahl- und Spundwandgründungen hier nicht berücksichtigt. Für diese Gründungsarten wäre der Aufwand, die Gründungskörper auszubauen im Vergleich zum Nutzen viel zu hoch.
Die Flachgründungen gliedern sich in vier weitere Typen, die unterschiedlich behandelt werden.
Gibt es keine Angaben zur Gründung oder liegen nicht die erforderlichen Gründungstypen vor, muss diese bei der Massenabschätzung unberücksichtigt bleiben.
Im Normalfall sind für jedes Brückenbauwerk zwei Gründungen hinterlegt (eine unter jedem Widerlager der Brücke). Die Anzahl kann jedoch abweichen. In jedem Fall wird jede berechenbare Gründung einzeln berechnet und die Ergebnisse anschließend addiert.
siehe auch: Überbau (Typenvertreter) | Unterbau (Typenvertreter)