Kommunen sind Kreise, Städte, Gemeinden und Stadtbezirke.
Es handelt sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die sich durch die Herrschaft über ein abgegrenztes Gebiet auszeichnet und über eine mitgliedschaftliche Organisation verfügt. Mitglieder der Gemeinde sind natürliche und juristische Personen, die ihren Wohnsitz im Gemeindegebiet haben.
Zu den eigenen Angelegenheiten gehören alle Aufgaben der Daseinsvorsorge. Zu nennen sind v.a. Wasser- und Energieversorgung, Abwasserbeseitigung, Straßenbau, Ortsplanung oder Feuerschutz. Im Rahmen des Selbstverwaltungsrechts kann die Kommune zusätzlich weitere "freiwillige Aufgaben“ übernehmen.[1]
Literaturverzeichnis
- ↑ Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.) (o. J.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //.