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Version vom 30. Juli 2024, 10:32 Uhr
Die Stadt Münster muss Regelwerke einhalten, darunter ist die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und behördlichen Auflagen, aber auch die freiwillig gesetzten internen Ziele und Rahmenbedingungen zu verstehen.
Regelwerke stellen einen Sammelbegriff für alle Arten von externen und stadtinternen Vorschriften und verbindlichen Standards dar. Dazu gehören:
- Bundes- und Landesgesetze und Verordnungen
- Verwaltungsvorschriften
- Richtlinien und technische Vorschriften (z. B. Vergaberichtlinien, HOAI)
- Technische Normen (z.B. Deutsche Industrie-Normen, Deutsche Einheitsverfahren)
- Technische Regelwerke (z. B. DWA)
- Unfallverhütungsvorschriften
Alle Mitarbeitenden der Stadt Münster sind mitverantwortlich, die jeweils aktuellste Fassung der Regelwerke anzuwenden. Über die Prozessführung erfolgt eine ständige „Spiegelung“ der Handlungsweisen an den rechtlichen Vorgaben. Die Anweisungs-, Informations- und Kommunikationswege (also der Dienstweg) orientieren sich grundsätzlich an der durch die Aufbauorganisation festgelegten Hierarchie. Hierdurch erfolgt eine Beteiligung mehrerer Mitarbeitender (mindestens vier Augen-Prinzip) an bestimmten Arbeitsvorgängen und stellt somit eine Mitprüfung sicher, welche durch die Mitzeichnung dokumentiert wird.[1]
Weiterführendes Wissen zu den allgemeinen rechtlichem Rahmen
Literaturverzeichnis
- ↑ Stadt Münster (2019): Prozessanweisung K31 „Regelwerke“. S. 2, 4-5.