Verkehrsreduzierung: Unterschied zwischen den Versionen

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Wenn ein [[Brücke|Brückenbauwerk]] aufgrund seines Zustandes oder des gestiegenen Verkehrsaufkommens die vorhandenen Einwirkungen nicht mehr aufnehmen kann, ist oftmals anstatt eines Abrisses die Reduzierung der Verkehrslast eine Option. Dies kann eine Reduzierung des zulässigen Fahrzeuggewichts, der Fahrzeugabmessungen, der Fahrstreifen oder der zulässigen Geschwindigkeit bedeuten. Auf diese Weise kann ein Ersatzneubau aufgeschoben werden, wenngleich damit Einschränkungen in der städtischen Infrastruktur in Kauf genommen werden. Eine solche Maßnahme ist als temporär anzusehen.
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Wenn ein [[Brücke|Brückenbauwerk]] aufgrund seines Zustandes oder des gestiegenen Verkehrsaufkommens die vorhandenen Einwirkungen nicht mehr aufnehmen kann, ist oftmals anstatt eines Abrisses die Reduzierung der Verkehrslast eine Option. Dies kann eine Reduzierung des zulässigen Fahrzeuggewichts, der Fahrzeugabmessungen, der Fahrstreifen oder der zulässigen Geschwindigkeit bedeuten. Auf diese Weise kann ein [[Begriffsbestimmungen des Brückenbaus|Ersatzneubau]] aufgeschoben werden, wenngleich damit Einschränkungen in der städtischen Infrastruktur in Kauf genommen werden. Eine solche Maßnahme ist als temporär anzusehen.
  
 
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Durch die Vermeidung eines Ersatzneubaus und allem, was damit zusammenhängt, können massiv CO<sub>2</sub> und Energie eingespart werden. Die rein verkehrlichen Maßnahmen sind deutlich kostengünstiger als ein baulicher Eingriff. Einem verhinderten Eingriff in den Verkehr durch eine Baustelle stehen jedoch die neuen Nutzungseinschränkungen des Bauwerks gegenüber.
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Durch die Vermeidung eines Ersatzneubaus und allem, was damit zusammenhängt, können CO<sub>2</sub> und Energie eingespart werden. Die rein verkehrlichen Maßnahmen sind deutlich kostengünstiger als ein baulicher Eingriff. Einem verhinderten Eingriff in den Verkehr durch eine Baustelle stehen jedoch die neuen Nutzungseinschränkungen des Bauwerks gegenüber.
  
 
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Aktuelle Version vom 23. August 2024, 09:14 Uhr

Ergänzung zum Leitfaden: 3.2 Brücken

Beschreibung

Wenn ein Brückenbauwerk aufgrund seines Zustandes oder des gestiegenen Verkehrsaufkommens die vorhandenen Einwirkungen nicht mehr aufnehmen kann, ist oftmals anstatt eines Abrisses die Reduzierung der Verkehrslast eine Option. Dies kann eine Reduzierung des zulässigen Fahrzeuggewichts, der Fahrzeugabmessungen, der Fahrstreifen oder der zulässigen Geschwindigkeit bedeuten. Auf diese Weise kann ein Ersatzneubau aufgeschoben werden, wenngleich damit Einschränkungen in der städtischen Infrastruktur in Kauf genommen werden. Eine solche Maßnahme ist als temporär anzusehen.

Ressourceneinsparpotenziale

Durch die Vermeidung eines Ersatzneubaus und allem, was damit zusammenhängt, können CO2 und Energie eingespart werden. Die rein verkehrlichen Maßnahmen sind deutlich kostengünstiger als ein baulicher Eingriff. Einem verhinderten Eingriff in den Verkehr durch eine Baustelle stehen jedoch die neuen Nutzungseinschränkungen des Bauwerks gegenüber.

Anwendbarkeitskriterien

Die Lage im Netz ist hier sehr entscheidend. Bei einer zu großen Verkehrslast übersteigen die Umweltauswirkungen aus der Verkehrseinschränkung langfristig jene aus einem Ersatzneubau. Eine Anwendung kommt dann in Frage, wenn das neue reduzierte Verkehrsaufkommen hinsichtlich der Lage im Netz angemessen ist. Neben diesen planerischen Voraussetzungen in Bezug auf die Umgebungsbedingungen muss die Brücke außerdem noch einen Zustand aufweisen, in dem die reduzierten neuen Einwirkungen aufgenommen werden können.