Umnutzung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 22. August 2024, 14:29 Uhr

Ergänzung zum Leitfaden: 3.2 Brücken

Beschreibung

Alte und im Verkehrsnetz nicht mehr benötigte Straßen- oder Bahnbrücken können anstatt abgerissen zu werden für den Fußgänger- und Radverkehr umgenutzt werden. Die bereits vorhandene Bausubstanz kann bestehen bleiben, da die neuen Einwirkungen deutlich geringer sind, als in der vorherigen Nutzung der Brückenbauwerke. Neben internationalen Beispielen aus New York und Paris, dient auch die Nordtrasse in Wuppertal als Vorbild für diesen Ansatz einer alternativen Brückenerhaltungsmaßnahme.[1]

Ressourceneinsparpotenziale

Durch die Vermeidung von Abriss und Abtransport der Bauwerke und Bauteile, sowie durch den Erhalt der verbauten Materialien in der Form, in der sie eingebaut wurden, können massiv CO2 und Energie eingespart werden. Darüber hinaus ist eine Umnutzung vergleichsweise kostengünstig.

Anwendbarkeitskriterien

Eine Anwendung kommt dann in Frage, wenn die neue Nutzungsart in das Brückenumfeld passt und im Zuge der kommunalen Raumplanung eine Umnutzung Sinn ergibt und gewollt ist. Neben diesen planerischen Voraussetzungen in Bezug auf die Umgebungsbedingungen muss die Brücke außerdem noch einen Zustand aufweisen, in dem die reduzierten neuen Einwirkungen aufgenommen werden können.

Literaturverzeichnis
  1. Gebreiter, D., Linden, S., Sander, C., & Schächner, F. (2022). Fuß‐und Radwegbrücken. 2023 BetonKalender: Wasserundurchlässiger Beton, Brückenbau, 647-743.