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− | Ein Beispiel für die Wiederverwendung von Materialien im Bauwesen zur Schonung der mineralischen Rohstoffe ist rezyklierte Gesteinskörnung > 2 mm z. B. aus Betonbruch. Diese kann natürliche Gesteinskörnung wie Kies oder gebrochenen Naturstein ersetzen und damit den Primärrohstoffbedarf reduzieren. Bei Abbrüchen von Brückenbauwerken kann das gewonnene Material z. B. im Straßenbau eingesetzt werden. Ein zu bevorzugender Einsatz als Zuschlag im RC-Beton ist im Brückenbau aufgrund der vorhandenen Chlorideinwirkung aus Tausalzen im Bereich von Verkehrsflächen nicht zugelassen.<ref>Gebreiter, D., Linden, S., Sander, C., & Schächner, F. (2022). Fuß‐und Radwegbrücken. 2023 BetonKalender: Wasserundurchlässiger Beton, Brückenbau, 647-743.</ref> Selbst wenn ein Tausalzeinsatz planerisch ausgeschlossen werden kann gilt gemäß der gültigen Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) ein maximaler Anteil der RC-Gesteinskörnung von 25 Vol.-%.<ref>DAfStb-Richtlinie Beton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 mit rezyklierten Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620. Ausgabe September 2010.</ref> Abweichungen von den Vorgaben dieser Richtlinie sind möglich, bedürfen jedoch einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE). | + | Ein Beispiel für die Wiederverwendung von Materialien im Bauwesen zur Schonung der mineralischen Rohstoffe ist rezyklierte Gesteinskörnung > 2 mm z. B. aus Betonbruch. Diese kann natürliche Gesteinskörnung wie Kies oder gebrochenen Naturstein ersetzen und damit den Primärrohstoffbedarf reduzieren. Bei Abbrüchen von Brückenbauwerken kann das gewonnene Material z. B. im Straßenbau eingesetzt werden. Ein zu bevorzugender Einsatz als Zuschlag im RC-Beton ist im Brückenbau aufgrund der vorhandenen Chlorideinwirkung aus Tausalzen im Bereich von Verkehrsflächen nicht zugelassen.<ref>Gebreiter, D., Linden, S., Sander, C., & Schächner, F. (2022). Fuß‐und Radwegbrücken. 2023 BetonKalender: Wasserundurchlässiger Beton, Brückenbau, 647-743.</ref> Selbst wenn ein Tausalzeinsatz planerisch ausgeschlossen werden kann, gilt gemäß der gültigen Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) ein maximaler Anteil der RC-Gesteinskörnung von 25 Vol.-%.<ref>DAfStb-Richtlinie Beton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 mit rezyklierten Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620. Ausgabe September 2010.</ref> Abweichungen von den Vorgaben dieser Richtlinie sind möglich, bedürfen jedoch einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE). |
===== Ressourceneinsparpotenziale ===== | ===== Ressourceneinsparpotenziale ===== |
Version vom 13. Mai 2024, 13:52 Uhr
Ergänzung zum Leitfaden: 3.2 Brücken
Beschreibung
Ein Beispiel für die Wiederverwendung von Materialien im Bauwesen zur Schonung der mineralischen Rohstoffe ist rezyklierte Gesteinskörnung > 2 mm z. B. aus Betonbruch. Diese kann natürliche Gesteinskörnung wie Kies oder gebrochenen Naturstein ersetzen und damit den Primärrohstoffbedarf reduzieren. Bei Abbrüchen von Brückenbauwerken kann das gewonnene Material z. B. im Straßenbau eingesetzt werden. Ein zu bevorzugender Einsatz als Zuschlag im RC-Beton ist im Brückenbau aufgrund der vorhandenen Chlorideinwirkung aus Tausalzen im Bereich von Verkehrsflächen nicht zugelassen.[1] Selbst wenn ein Tausalzeinsatz planerisch ausgeschlossen werden kann, gilt gemäß der gültigen Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) ein maximaler Anteil der RC-Gesteinskörnung von 25 Vol.-%.[2] Abweichungen von den Vorgaben dieser Richtlinie sind möglich, bedürfen jedoch einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE).
Ressourceneinsparpotenziale
Durch den Einsatz von Recyclingmaterial wird der Primärrohstoffbedarf reduziert. Bei einem Einsatz an der gleichen Baustelle können durch die geringeren Transporte auch erhebliche CO2-Emissionen eingespart werden.
Anwendbarkeitskriterien
Der Einsatz von rezyklierter Gesteinskörnung lohnt sich vor allem bei einer gleichwertigen Verwendung und somit in Ersatzneubauten von Betonbrücken. Die regionale Verfügbarkeit und der Höchstegahlt sind im Einzelfall zu prüfen.