Baulast: Unterschied zwischen den Versionen

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Jedem Brückenbauwerk wird in der Stadt Münster eine dreistellige Bauwerksnummer zugeordnet, die eine eindeutige Kennzeichnung ermöglicht, da jede Zahl nur einmal vorkommt. In allen in RekoTi verwendeten [[Stichprobe (Brücken)|Stichproben]] dient die Bauwerksnummer (BW-Nr.) in Kombination mit dem Namen der Identifikation der Brücke. Dabei sind die Tabellen aufsteigend nach der Bauwerksnummer sortiert.
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In RekoTi werden nur jene Brückenbauwerke betrachtet, die kommunal sind, d. h. die Stadt Münster ist der Träger der Baulast. Dies bedeutet, dass die Kommune eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung hat, auf dem betreffenden Grundstück Dinge zu dulden, zu unterlassen oder auszuführen. Brücken die beispielsweise in der Baulast des Landes, des Bundes oder des Wasserschifffahrtsamtes stehen, werden in RekoTi nicht berücksichtigt.
 
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Version vom 15. April 2024, 15:24 Uhr

Ergänzung zum Leitfaden: 2.1.2.1 Ausgangslage

In RekoTi werden nur jene Brückenbauwerke betrachtet, die kommunal sind, d. h. die Stadt Münster ist der Träger der Baulast. Dies bedeutet, dass die Kommune eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung hat, auf dem betreffenden Grundstück Dinge zu dulden, zu unterlassen oder auszuführen. Brücken die beispielsweise in der Baulast des Landes, des Bundes oder des Wasserschifffahrtsamtes stehen, werden in RekoTi nicht berücksichtigt.