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Ergänzung zum Leitfaden: 2.1.2.1 Ausgangslage
Die Nutzungsart ist eine Eigenschaft eines Brückenbauwerks, die den Typ der Brücke hinsichtlich der Nutzung festlegt. Häufige Nutzungsarten für Brücken sind beispielsweise Straßenbrücken (Brücken mit KFZ-Verkehr) und Geh- und Radwegbrücken. Weitere, im kommunalen Bereich jedoch irrelevantere Beispiele sind Grünbrücken (Wildwechsel) oder Bahnbrücken. Nach ASB-ING kann die Nutzungsart über das Attribut Art des Sachverhaltes (oben liegend) definiert weden.