Ergänzung zum Leitfaden: 2.1.2.2 Vorgehensweise
Die Art des Sachverhaltes (oben liegend) ist ein Attribut, welches gemäß ASB-ING für Brückenbauwerke digital hinterlegt werden kann.[1]
Beschreibung:
Als oben liegende Sachverhalte werden alle auf dem Teilbauwerk liegenden Verkehrswege, Gewässer, Gebäude und Landschaften bezeichnet.[1] Für die Massenabschätzung genügt es, den oben liegenden Sachverhalt zu kennen, weil dieser die Belastung und damit die Dimensionierung der Brücke maßgeblich bestimmt.
Skizze/Bild:
Mögliche Werte:
- Straße
- Bundesautobahn
- Bundesstraße
- Landesstraße
- Staatsstraße
- Kreisstraße
- Gemeindestraße
- Geh- und/oder Radweg
- Sonstige Straße
- Wirtschaftsweg
- Sonstige Verkehrsanlage
- ...
In RekoTi relevant für:
- Zuordnung Pfeiler - Stützen - Stützenreihen
- Zuordnung Streifenfundament Straßenbrücke
- Zuordnung Einzelfundamente Geh- und Radwegbrücke
Alle RekoTi-relevanten Attribute:
Anzahl Felder | Anzahl Stege | Art der Gründung | Art der Schutzeinrichtung | Art der Stützung | Art des Sachverhaltes (oben liegend) | Baujahr | Baustoff der Schutzeinrichtung | Baustoff des Belags | Bauwerksart | Breite | Gesamtbreite | Gesamtlänge | Hauptbaustoff | Höhe der Schutzeinrichtung | Konstruktionshöhe max. | Konstruktionshöhe min. | Länge der Schutzeinrichtung | Lichte Höhe | Lichte Weite | Minimale Überschüttungshöhe | Querschnitt Überbau | Stützungshöhe
Literaturverzeichnis: