Letzte Bearbeitung durch: TSchönauer
Am: 22.04.2024
Ergänzung zum Leitfaden: 3.5 Beispielsammlung
Ressourceneffizienzansatz in
Ausschreibung/Vergabe (administrativ)
Ausführung (technisch)
Beschreibung
Laut den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt (ZTV Asphalt-StB 07/13) darf Asphaltgranulat in Asphaltdeckschichten aus Splittmastixasphalt nicht verwendet werden. In besonderen Fällen ist der Einsatz von Asphaltgranulat in einer Asphaltdeckschicht aus Splittmastixasphalt dennoch möglich, wenn dies in der Leistungsbeschreibung explizit aufgenommen wird. (vgl. [1]) Diese Öffnungsklausel wird bei Ausschreibungen jedoch selten genutzt, wodurch der entsprechende Splittmastixasphalt i. d. R. aus Primärrohstoffen hergestellt wird. (vgl. [2])
Bundesländer, wie z. B. die Freie und Hansestadt Hamburg oder das Land Schleswig-Holstein, haben hierzu eigenen Regelungen getroffen. Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Straßenbauarbeiten in Hamburg (ZTV/St-Hmb.09) lassen beispielsweise grundsätzlich bis zu 30 M.-% Asphaltgranulat aus Splittmastixasphalt und Offenporigem Asphalt in Asphaltdeckschichten aus Splittmastixasphalt zu. (vgl.[2]) (vgl. [3])
Durch die Wiederverwendung von Asphaltgranulat aus Asphaltdeckschichten mit offenporigem Asphalt bzw. Splittmastixasphalt in Asphaltdeckschichten aus Splittmastixasphalt kann eine hochwertige Wiederverwendung gewährleistet werden. Die Potentiale liegen dabei in der Reduzierung des Primärrohstoffbedarfs bezüglich der Gesteinskörnungen sowie dem Bedarf an Frischbitumen.
Ort/Pilotanwendung
Jahr
Potenziale der Bauweise/des Vorgehens
Energiebedarf
Rohstoffverbrauch
CO2-Emissionen
Kosten
Wasser
Dauerhaftigkeit
Geringe Verkehrsbeeinträchtigung
Einschränkungen/Hemmnisse der Bauweise/des Vorgehens
begrenzte sinnvolle Anwendbarkeit
eingeschränkte Trennbarkeit der Materialien
geringe Individualität