Ergänzung zum Leitfaden: 2.1.2.2 Vorgehensweise
Dies ist eine Unterkategorie der Typenvertreter des Überbaus.
Die Absturzsicherung gehört zu den Schutzeinrichtungen einer Brücke. Dabei handelt es sich um eine eigene Bauteilgruppe, die in unserem Anwendungsfall separat behandelt wird. Bei der Ausgabe der abgeschätzten Gesamt-Massen werden die Anteile der Schutzeinrichtungen jedoch zum Brückenüberbau hinzugezählt.
Für jedes Brückenbauwerk können eine oder mehrere Schutzeinrichtungen gemäß ASB-ING 2013, Abschnitt 27 (S. 53/54) hinterlegt sein. Handelt es sich dabei um eine "Absturzsicherung", so werden die entsprechenden Massen der Bauteile für die Massenabschätzung des RekoTi-Tools mitberücksichtigt. Nicht betrachtet werden hier beispielsweise Distanzschutzplanken oder Schrammborde, da diese zu der Kategorie "Am Fahrbahnrand“ zählen.
Für die Berücksichtigung der Absturzsicherung sind die beiden Attribute Art der Schutzeinrichtung und Baustoff der Schutzeinrichtung erforderlich. Folgende Kombinationen aus Art und Baustoff kommen in Münster vor und können berechnet werden.
- Brüstung - Beton
- Brüstung - Stein
- Rohrgeländer - Stahl
- Holmgeländer - Stahl
- Füllstabgeländer - Stahl
- Füllstabgeländer - Aluminium
- Füllstabgeländer - Holz (Heimisch)
- Füllstabgeländer - Holz (Tropisch)
Sonderkonstruktionen sowie Konstruktionen mit einer Kombination verschiedener Materialien werden hier nicht berücksichtigt.
Gibt es keine Angaben zur Absturzsicherung oder weichen die Attribute ab, muss diese bei der Massenabschätzung unberücksichtigt bleiben.
Im Normalfall sind für jedes Brückenbauwerk zwei Absturzsicherungen hinterlegt (eine auf jeder Seite der Brücke). Die Anzahl kann jedoch abweichen. In jedem Fall wird jede berechenbare Absturzsicherung einzeln berechnet und die Ergebnisse anschließend addiert. Die Berechnung jeder einzelnen Absturzsicherung kann über die Kenntnis der Attribute Länge der Schutzeinrichtung und Höhe der Schutzeinrichtung optimiert werden. Damit gerechnet werden kann, sind Werte zu diesen Attributen jedoch nicht erforderlich. Wenn die Daten unbekannt sind, wird mit gemittelten Schätzwerten gerechnet.