Im Leitfaden: 4.1.1 Informationsanforderungen
Die Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA), früher auch als BIM-Lastenheft bezeichnet, beschreiben die Anforderungen des Auftraggebers an die Informationslieferungen des Auftragnehmers, um die definierten BIM-Ziele und -Anwendungsfälle zu erreichen. Dabei sollen die benötigten Informationen in der geforderten Quantität und Qualität zum vereinbarten Zeitpunkt für die gemeinschaftliche Nutzung bereitstehen. Die AIA erfassen alle Leistungen, die im Vertrag zu erbringen sind, ohne zwischen Grundleistungen und besonderen Leistungen zu differenzieren. Die aktuellen AIA spezifizieren die relevanten Informationen für die Leistungserbringung gemäß dem beauftragten Leistungsbild des Auftragnehmers. Dies umfasst insbesondere daten- und informationsbezogene Anforderungen, die für vergabe- und kostenrelevante Entscheidungen des Auftraggebers sowie für Aspekte wie Genehmigungsfähigkeit, geometrische Durchführbarkeit und Konflikterkennung/-beseitigung von Bedeutung sind. Das Ziel ist, eine Überproduktion von Informationen zu vermeiden und nicht wertschöpfende Tätigkeiten zu minimieren. Die AIA sind integraler Bestandteil der Vergabeunterlagen und werden im Falle einer Beauftragung Vertragsbestandteil, einschließlich aller Anhänge und Anlagen.