Gesetze: Unterschied zwischen den Versionen

K
Markierung: 2017-Quelltext-Bearbeitung
(Die Kategorien wurden geändert.)
 
(17 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
'''Autoren:''' Nadine Fischert, Franziska Struck, Amina Wachsmann
+
<blockquote>
 +
'''Im Leitfaden:''' [[1.2.1 Rechtlich, administrative Strukturen]]
 +
</blockquote>
  
'''Stand:''' 30.01.2023
 
  
 +
Die Stadt Münster muss Regelwerke einhalten, darunter ist die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und behördlichen Auflagen, aber auch die freiwillig gesetzten internen Ziele und Rahmenbedingungen zu verstehen.
  
 +
Regelwerke stellen einen Sammelbegriff für alle Arten von externen und stadtinternen Vorschriften und verbindlichen Standards dar. Dazu gehören:
 +
 +
* Bundes- und Landesgesetze und Verordnungen
 +
* Verwaltungsvorschriften
 +
* Richtlinien und technische Vorschriften (z. B. Vergaberichtlinien, HOAI)
 +
* Technische Normen (z.B. Deutsche Industrie-Normen, Deutsche Einheitsverfahren)
 +
* Technische Regelwerke (z. B. DWA)
 +
* Unfallverhütungsvorschriften
 +
 +
Alle Mitarbeitenden der Stadt Münster sind mitverantwortlich, die jeweils aktuellste Fassung der Regelwerke anzuwenden. Über die Prozessführung erfolgt eine ständige „Spiegelung“ der Handlungsweisen an den rechtlichen Vorgaben. Die Anweisungs-, Informations- und Kommunikationswege (also der Dienstweg) orientieren sich grundsätzlich an der durch die Aufbauorganisation festgelegten Hierarchie. Hierdurch erfolgt eine Beteiligung mehrerer Mitarbeitender (mindestens vier Augen-Prinzip) an bestimmten Arbeitsvorgängen und stellt somit eine Mitprüfung sicher, welche durch die Mitzeichnung dokumentiert wird.<ref>Stadt Münster (2019): Prozessanweisung K31 „Regelwerke“. S. 2, 4-5.</ref>
 +
 +
==== Weiterführendes Wissen zu den allgemeinen rechtlichem Rahmen====
 
* [[Klimaschutzgesetz (KSG)]]
 
* [[Klimaschutzgesetz (KSG)]]
  
* [[Kreislaufwirtschaftsgesetz]]
+
* [[Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)|Kreislaufwirtschaftsgesetz]]
  
 
* [[Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)]]
 
* [[Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)]]
Zeile 13: Zeile 27:
  
 
* [[Ersatzbaustoffverordnung (EBV)]]
 
* [[Ersatzbaustoffverordnung (EBV)]]
[[Category:In Bearbeitung]]
+
 
[[Category:Franziska]]
+
==== Literaturverzeichnis ====
[[Category:Qualitätskontrolle]]
+
<references />
 +
 
 +
 
 +
 
  
  
 
[[Category:Kanalisation]]
 
[[Category:Kanalisation]]
[[Category:Nadine]]
+
 
 
[[Category:Brücke]]
 
[[Category:Brücke]]
 
[[Category:Verkehrsfläche]]
 
[[Category:Verkehrsfläche]]
 +
[[Category:Projekt]]
 +
[[Category:Fertig]]

Aktuelle Version vom 21. September 2024, 19:56 Uhr

Im Leitfaden: 1.2.1 Rechtlich, administrative Strukturen


Die Stadt Münster muss Regelwerke einhalten, darunter ist die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und behördlichen Auflagen, aber auch die freiwillig gesetzten internen Ziele und Rahmenbedingungen zu verstehen.

Regelwerke stellen einen Sammelbegriff für alle Arten von externen und stadtinternen Vorschriften und verbindlichen Standards dar. Dazu gehören:

  • Bundes- und Landesgesetze und Verordnungen
  • Verwaltungsvorschriften
  • Richtlinien und technische Vorschriften (z. B. Vergaberichtlinien, HOAI)
  • Technische Normen (z.B. Deutsche Industrie-Normen, Deutsche Einheitsverfahren)
  • Technische Regelwerke (z. B. DWA)
  • Unfallverhütungsvorschriften

Alle Mitarbeitenden der Stadt Münster sind mitverantwortlich, die jeweils aktuellste Fassung der Regelwerke anzuwenden. Über die Prozessführung erfolgt eine ständige „Spiegelung“ der Handlungsweisen an den rechtlichen Vorgaben. Die Anweisungs-, Informations- und Kommunikationswege (also der Dienstweg) orientieren sich grundsätzlich an der durch die Aufbauorganisation festgelegten Hierarchie. Hierdurch erfolgt eine Beteiligung mehrerer Mitarbeitender (mindestens vier Augen-Prinzip) an bestimmten Arbeitsvorgängen und stellt somit eine Mitprüfung sicher, welche durch die Mitzeichnung dokumentiert wird.[1]

Weiterführendes Wissen zu den allgemeinen rechtlichem Rahmen

Literaturverzeichnis

  1. Stadt Münster (2019): Prozessanweisung K31 „Regelwerke“. S. 2, 4-5.