Infrastrukturanlagen – Kanalisation

Im Leitfaden: 1.2.1 Rechtlich, administrative Strukturen


Für die Infrastrukturanlagen im Bereich der Kanalisation sind vor allem der Betrieb und die Überwachung, die Unterhaltung sowie die Zustandsuntersuchung und anschließende -bewertung von Bedeutung. Hier richtet sich die Stadt Münster u.a. an die Verordnung der SüwV-kom. Das heißt, es werden täglich Kontrollen und weitere Überwachungsmaßnahmen durchgeführt. Unter weitere Überwachungsmaßnahmen versteht die Stadt Münster den Mindestumfang der Selbstüberwachung hinausgehende Überwachungsmaßnahmen, die der umweltgerechten und sicheren Betriebsführung der Abwasserreinigungsanlage dienen und eine Beurteilung des Betriebszustandes der Anlage ermöglichen. [1] Die Stadt Münster richtet sich aber auch nach der SüwVO-Abwasser, welche sich mit der Bedienung der Anlage, der Festlegung von Betriebsanweisungen, der In- und Außerbetriebnahmen von Anlagen bzw. Anlagenkomponenten, der Betriebsüberwachung, der Instandhaltung / -setzung, dem Vorgehen bei Betriebsstörungen sowie der Reinigung und der Wartung befasst. Dazu gehören unter anderem die Funktionsüberprüfung und die Inspektion. Mit Hilfe des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) und des Haushaltsplanes der Stadt Münster wird die generelle Einsatzplanung zur Unterhaltung des Kanalnetzes aufgestellt.[2]

Weiterführendes Wissen zu der Kanalisation

Literaturverweise

  1. Stadt Münster (2019): Prozessanweisung K16 „Betrieb und Überwachung von Abwasseranlagen“. S. 3-7.
  2. Stadt Münster (2017): Prozessanweisung K14 „Betrieb und Unterhaltung des Kanalnetzes“. S. 2-5.