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− | + | Die Konstruktionshöhe ist das Maß zwischen der Überbauunterkante und der Oberkante der Tragkonstruktion unterhalb der Abdichtung. Bei mehrfeldrigen Brücken wird dabei immer im Feld mit der größten Stützweite gemessen.<ref>ASB-ING (2013): Anweisung Straßeninformationsbank Segment Bauwerksdaten, BMVBS - Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.), Eigenverlag, Bonn, 2013, S. 21</ref> Bei [[Vollplatte|Vollplatten und ein-]] oder [[Plattenbalken|mehrstegigen Betonüberbauten]] mit veränderlichen Konstruktionshöhen in Querrichtung (z. B. durch Quergefälle) wird der statisch ungünstigste, also der kleinste Wert angesetzt. Bei [[Holzbrücke|Holzbrücken]] wird die Konstruktionshöhe bis zur Oberkante der Belagbohlen gemessen. Bei [[Stahlbrücke|Stahlbrücken]] dagegen zählt lediglich die reine Stahlträgerhöhe ohne den Belag zur Konstruktionshöhe. | |
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+ | Die Unterscheidung zwischen Konstruktionshöhe max. und [[Konstruktionshöhe min.]] wird vor allem bei gevouteten Trägern und Bogentragwerken relevant, also immer dann, wenn die Konstruktionshöhe in Brückenlängsrichtung veränderlich ist. In allen anderen Fällen sind die Werte identisch. In den [[2.1.2.3 Brückenformeln Stadt Münster|Brückenformeln]] zur Massenabschätzung wird stets der Mittelwert aus beiden Attributen gebildet. | ||
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Aktuelle Version vom 9. September 2024, 12:52 Uhr
Ergänzung zum Leitfaden: 2.1.2.2 Vorgehensweise
Die Konstruktionshöhe max. ist ein Attribut, welches gemäß ASB-ING für Brückenbauwerke digital hinterlegt werden kann.
Definition:
Die Konstruktionshöhe ist das Maß zwischen der Überbauunterkante und der Oberkante der Tragkonstruktion unterhalb der Abdichtung. Bei mehrfeldrigen Brücken wird dabei immer im Feld mit der größten Stützweite gemessen.[1] Bei Vollplatten und ein- oder mehrstegigen Betonüberbauten mit veränderlichen Konstruktionshöhen in Querrichtung (z. B. durch Quergefälle) wird der statisch ungünstigste, also der kleinste Wert angesetzt. Bei Holzbrücken wird die Konstruktionshöhe bis zur Oberkante der Belagbohlen gemessen. Bei Stahlbrücken dagegen zählt lediglich die reine Stahlträgerhöhe ohne den Belag zur Konstruktionshöhe.
Die Unterscheidung zwischen Konstruktionshöhe max. und Konstruktionshöhe min. wird vor allem bei gevouteten Trägern und Bogentragwerken relevant, also immer dann, wenn die Konstruktionshöhe in Brückenlängsrichtung veränderlich ist. In allen anderen Fällen sind die Werte identisch. In den Brückenformeln zur Massenabschätzung wird stets der Mittelwert aus beiden Attributen gebildet.
Skizze/Bild:
Mögliche Werte:
Numerisch mit zwei Nachkommastellen
Einheit:
Längeneinheit, Meter [m]
In RekoTi relevant für:
- Berechnung Vollplatte
- Berechnung Plattenbalken
- Berechnung Holzbrücke
- Berechnung Stahlbrücke
- Berechnung Pfeiler - Stützen - Stützenreihen (indirekt über Masse des Überbaus)
Alle RekoTi-relevanten Attribute:
Anzahl Felder | Anzahl Stege | Art der Gründung | Art der Schutzeinrichtung | Art der Stützung | Art des Sachverhaltes (oben liegend) | Baujahr | Baustoff der Schutzeinrichtung | Baustoff des Belags | Bauwerksart | Breite | Gesamtbreite | Gesamtlänge | Hauptbaustoff | Höhe der Schutzeinrichtung | Konstruktionshöhe max. | Konstruktionshöhe min. | Länge der Schutzeinrichtung | Lichte Höhe | Lichte Weite | Minimale Überschüttungshöhe | Querschnitt Überbau | Stützungshöhe
Literaturverzeichnis:
- ↑ ASB-ING (2013): Anweisung Straßeninformationsbank Segment Bauwerksdaten, BMVBS - Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.), Eigenverlag, Bonn, 2013, S. 21