Lichte Höhe

Im Leitfaden: 2.1.2.2 Vorgehensweise

Die lichte Höhe ist ein Attribut, welches gemäß ASB-ING für Brückenbauwerke digital hinterlegt werden kann.


Definition:

Die lichte Höhe beschreibt den Abstand zwischen der Oberkante des unteren Verkehrsweges und der Konstruktionsunterkante des Überbaus.[1] Nach ASB-ING ist der jeweiligen Verwaltung selbst überlassen, an welcher Stelle die lichte Höhe anzugeben ist.[2] Im Unterschied zur Breite wird auch der nicht zugängliche Bereich mit einbezogen.


Skizze/Bild:

Lichte Höhe bei einer Ragwegbrücke über ein Gewässer (Quelle: AMT)


Mögliche Werte:

Numerisch mit zwei Nachkommastellen


Einheit:

Längeneinheit, Meter [m]


In RekoTi relevant für:


Alle RekoTi-relevanten Attribute:

Anzahl Felder | Anzahl Stege | Art der Gründung | Art der Schutzeinrichtung | Art der Stützung | Art des Sachverhaltes (oben liegend) | Baujahr | Baustoff der Schutzeinrichtung | Baustoff des Überbaus | Bauwerksart | Breite | Gesamtbreite | Gesamtlänge | Hauptbaustoff | Höhe der Schutzeinrichtung | Konstruktionshöhe max. | Konstruktionshöhe min. | Länge der Schutzeinrichtung | Lichte Höhe | Lichte Weite | Minimale Überschüttungshöhe | Querschnitt Überbau | Stützungshöhe


Literaturverzeichnis:

  1. Wuttke, S.: Brücken-Glossar (DE-EN) (2. Teil), in: Lebende Sprachen, Heft 03/2004, S.132, 2004
  2. ASB-ING (2013): Anweisung Straßeninformationsbank Segment Bauwerksdaten, BMVBS - Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.), Eigenverlag, Bonn, 2013, S. 23