Infrastrukturanlagen – Kanalisation

Im Leitfaden: 1.2.1 Rechtlich, administrative Strukturen

Für die Infrastrukturanlagen im Bereich der Kanalisation sind vor allem der Betrieb und die Überwachung, die Unterhaltung sowie die Zustandsuntersuchung und anschließende -bewertung von Bedeutung. Hier richtet sich die Stadt Münster an die Verordnung der SüwV-kom. Das heißt, es werden täglich Kontrollen und weitere Überwachungsmaßnahmen durchgeführt. Unter weitere Überwachungsmaßnahmen versteht die Stadt Münster den Mindestumfang der Selbstüberwachung hinausgehende Überwachungsmaßnahmen, die der umweltgerechten und sicheren Betriebsführung der Abwasserreinigungsanlage dienen und eine Beurteilung des Betriebszustandes der Anlage ermöglichen.

Weiterführendes Wissen zu der Kanalisation