Lichte Höhe

Ergänzung zum Leitfaden: 2.1.2.2 Vorgehensweise

Die lichte Höhe ist ein Attribut, welches gemäß ASB-ING für Brückenbauwerke digital hinterlegt werden kann.


Definition:

Die lichte Höhe beschreibt den Abstand zwischen der Oberkante des unteren Verkehrsweges und der Konstruktionsunterkante des Überbaus.[1] Sie entspricht daher der Höhe des freien Lichtraumes unterhalb der Brücke. Nach ASB-ING ist der jeweiligen Verwaltung selbst überlassen, an welcher Stelle die lichte Höhe anzugeben ist.[2] Bei Brücken über ein Gewässer ist im Rahmen der Massenabschätzung in RekoTi die maximale lichte Höhe, also bei minimalem Wasserstand anzunehmen. Dies entspricht dem Abstand zwischen dem tiefsten Punkt des Grabens und der Unterkante des Überbaus. Bei Wellstahlbrücken ist mit der lichten Höhe der vertikale Innendurchmesser des Rohres gemeint.


Skizze/Bild:

Lichte Höhe bei einer Radwegbrücke über ein Gewässer (Quelle: AMT)


Mögliche Werte:

Numerisch mit zwei Nachkommastellen


Einheit:

Längeneinheit, Meter [m]


In RekoTi relevant für:


Alle RekoTi-relevanten Attribute:

Anzahl Felder | Anzahl Stege | Art der Gründung | Art der Schutzeinrichtung | Art der Stützung | Art des Sachverhaltes (oben liegend) | Baujahr | Baustoff der Schutzeinrichtung | Baustoff des Belags | Bauwerksart | Breite | Gesamtbreite | Gesamtlänge | Hauptbaustoff | Höhe der Schutzeinrichtung | Konstruktionshöhe max. | Konstruktionshöhe min. | Länge der Schutzeinrichtung | Lichte Höhe | Lichte Weite | Minimale Überschüttungshöhe | Querschnitt Überbau | Stützungshöhe


Literaturverzeichnis:

  1. Wuttke, S.: Brücken-Glossar (DE-EN) (2. Teil), in: Lebende Sprachen, Heft 03/2004, S.132, 2004
  2. ASB-ING (2013): Anweisung Straßeninformationsbank Segment Bauwerksdaten, BMVBS - Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.), Eigenverlag, Bonn, 2013, S. 23